Mit der Rentenreform 2001 wurden der Begriff Erwerbsunfähigkeit neu definiert und der Berufsschutz sowie die Berusfunfähigkeitsrente aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Rentenversicherung gänzlich gestrichen.
Ausgenommen davon sind lediglich gesetzlich rentenversicherte Personen mit Geburtsdatum vor dem 01.01.1961.
Im Klartext bedeutet das:
- Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur noch erbracht, wenn es sich um eine volle oder zumindest teilweise Erwerbsunfähigkeit handelt, nicht aber bei reiner Berufsunfähigkeit.
- Eine private BU Versicherung wird damit existenziell!